Wie ist diese digitale Souveränität zu definieren?
Aus meiner bescheidenen Sicht ist digitale Souveränität wie folgt zu definieren:
- Die Teilnahme an der digitalen Welt muss für alle Staaten, Unternehmen und sonstige Organisationen sowie für natürliche Personen zu den standortspezifisch üblichen Bedingungen (Preise, Geschwindigkeit des Internetzugangs) möglich sein.
- Die Teilnahme an der digitalen Welt darf nicht durch einzelne Staaten, Unternehmen, sonstige Organisationen oder natürliche Personen eingeschränkt werden.
Diese beiden Forderungen in ein Gesetz zu gießen und zB als Menschrecht zu verankern, wäre der erste wichtige Schritt. Ich denke, das irgendwie kurz- oder auch nur mittelfristig umzusetzen ist aus folgenden Gründen illusorisch:
- Ein solches Menschenrecht greift in Fällen wie den USA, die sich derzeit um solch banale Dinge wie Menschenrechte nicht kümmern, zu kurz. Dies gilt im Besonderen auch für nicht-demokratische Staaten.
Beispiele:
- ICE Vorfälle in den USA
- „digitale Auslöschung“ von unbequemen Personen (siehe Link unten)
- ICE Vorfälle in den USA
- Wie schon angemerkt, ist ein solches Vorhaben eine langfristige Angelegenheit.
- Eine sinnvolle Formulierung wäre schwierig, denn das würde zB auch ein Deplatforming von Rechtsradikalen verhindern.
Link: „Digitale Auslöschung“: Wie US-Sanktionen einen europäischen Richter lahmlegen
Artikel im Standard vom 26.11.2025 von Peter Zellinger
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